Zivilrecht — Ansprüche durchsetzen und abwehren
Ob mangelhafte Handwerkerleistung, geplatzter Kaufvertrag oder unberechtigte Forderung: Im Zivilrecht entscheidet, wer seine Position früh sichert und durchsetzungsstark verhandelt. Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen aus der Region außergerichtlich und vor Gericht — gründlich, hartnäckig und mit fairem Honorar.
★ 4,8 / 5 Google (85 Bewertungen) · Kanzlei seit 1988 · Vogteiplatz 3, Herrieden
§ 1 — Unsere Leistungen im Zivilrecht
- Vertragsrecht — Kauf-, Werk- und Dienstverträge
- Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen
- Forderungsdurchsetzung — Mahnung, Mahnbescheid, Klage
- Forderungsabwehr — unberechtigte Ansprüche zurückweisen
- Gewährleistung bei Mängeln — Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung
- Widerruf von Verträgen und Haustürgeschäften
- AGB-Prüfung für Verbraucher und Unternehmen
- Nachbarrecht und Grundstücksstreitigkeiten
§ 2 — So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontakt aufnehmenRufen Sie an (09825 / 923 81 77) oder schreiben Sie uns — schildern Sie kurz Ihr Anliegen, Unterlagen können Sie einfach mitbringen.
- ErstberatungIm persönlichen Gespräch klären wir Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Kosten — transparent, bevor Sie sich binden. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und USt. begrenzt (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird; Rechtsschutzversicherung sowie Verfahrens- und Prozesskostenhilfe klären wir mit.
- Strategie & UmsetzungWir entwickeln die passende Strategie — außergerichtlich, wo es klug ist, vor Gericht, wo es nötig ist — und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
§ 3 — Häufige Fragen zum Zivilrecht
Wann verjähren meine Ansprüche?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben. Es gibt zahlreiche Ausnahmen — etwa bei Mängeln am Bau oder bei Grundstücken. Warten Sie deshalb nicht bis kurz vor Jahresende.
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten — was nun?
Innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, wenn die Forderung ganz oder teilweise unberechtigt ist — das Formular liegt dem Bescheid bei. Ohne Widerspruch droht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem vollstreckt werden kann. Wir prüfen die Forderung kurzfristig und übernehmen die Frist.
Lohnt sich eine Klage — oder besser außergerichtlich einigen?
Das rechnen wir mit Ihnen ehrlich durch: Erfolgsaussichten, Kostenrisiko nach RVG, Dauer und die Frage, ob beim Gegner überhaupt etwas zu holen ist. Oft bringt ein anwaltliches Forderungsschreiben mit Fristsetzung die Lösung — die Klage bleibt das Druckmittel im Hintergrund.
Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?
Es gibt keine gesetzliche Tabelle; Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Urteilen und den Umständen des Einzelfalls: Schwere der Verletzung, Behandlungsdauer, Dauerfolgen, Verschulden. Wir bewerten Ihren Fall anhand der einschlägigen Rechtsprechung und fordern realistisch, aber konsequent.
Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie es in Ihrer Situation aussieht, klären wir im persönlichen Gespräch.
§ 4 — Kontakt & Termin
Telefon · E-Mail
Tel. 09825 / 923 81 77
info@advo-pelka.de
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Kanzlei & Sprechzeiten
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