Verkehrsrecht — wir übernehmen die komplette Abwicklung
Nach einem Unfall wollen Versicherungen schnell und günstig regulieren — bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht auch Ihren Anwalt. Wir kümmern uns um Gutachten, Reparatur, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und den gesamten Schriftverkehr. Und wenn ein Bußgeldbescheid droht, prüfen wir Messung und Verfahren.
★ 4,8 / 5 Google (85 Bewertungen) · Kanzlei seit 1988 · Vogteiplatz 3, Herrieden
§ 1 — Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
- Unfallregulierung — vollständige Abwicklung mit der Versicherung
- Sachverständigengutachten — freie Gutachterwahl durchsetzen
- Mietwagen und Nutzungsausfall geltend machen
- Schmerzensgeld nach Verletzungen
- Wertminderung und weitere Schadenspositionen
- Bußgeldbescheid — Einspruch, Prüfung der Messung
- Fahrverbot und Punkte — Verteidigung in OWi-Verfahren
- Verkehrsstrafsachen — z. B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt
§ 2 — So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontakt aufnehmenRufen Sie an (09825 / 923 81 77) oder schreiben Sie uns — schildern Sie kurz Ihr Anliegen, Unterlagen können Sie einfach mitbringen.
- ErstberatungIm persönlichen Gespräch klären wir Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Kosten — transparent, bevor Sie sich binden. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und USt. begrenzt (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird; Rechtsschutzversicherung sowie Verfahrens- und Prozesskostenhilfe klären wir mit.
- Strategie & UmsetzungWir entwickeln die passende Strategie — außergerichtlich, wo es klug ist, vor Gericht, wo es nötig ist — und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
§ 3 — Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei klarer Haftung des Unfallgegners sind Ihre Anwaltskosten Teil des Schadens — sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Für Sie ist die anwaltliche Unfallregulierung dann im Ergebnis kostenfrei. Genau deshalb sollten Sie sich nicht allein auf die Regulierung durch die Gegenseite verlassen.
Die gegnerische Versicherung hat sich schon gemeldet — was soll ich tun?
Keine Erklärungen abgeben, nichts unterschreiben und kein „Schnellangebot“ annehmen, bevor der Schaden vollständig beziffert ist. Versicherungen kürzen systematisch einzelne Positionen. Leiten Sie alles an uns weiter — wir beziffern den kompletten Schaden inklusive der oft vergessenen Positionen.
Brauche ich ein eigenes Gutachten?
Bei mehr als einem Bagatellschaden haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen — auf Kosten der gegnerischen Versicherung, wenn diese haftet. Das eigene Gutachten sichert Ihre Beweise und verhindert, dass allein die Versicherung den Schaden bewertet.
Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten — lohnt sich ein Einspruch?
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Ob sich der Einspruch lohnt, hängt von Messverfahren, Beweislage und drohenden Folgen ab — gerade bei Fahrverboten und Punkten ist die Prüfung oft wirtschaftlich sinnvoll. Mit Verkehrsrechtsschutz ist sie in der Regel abgedeckt.
Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie es in Ihrer Situation aussieht, klären wir im persönlichen Gespräch.
§ 4 — Kontakt & Termin
Telefon · E-Mail
Tel. 09825 / 923 81 77
info@advo-pelka.de
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