Verteidigung · Herrieden & Ansbach

Strafrecht & Strafverteidigung

Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln, gilt eine Regel vor allen anderen: Schweigen und zuerst mit der Verteidigung sprechen. Wir verteidigen in allgemeinen Strafverfahren, bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und in Ordnungswidrigkeitenverfahren — von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Pflichtverteidigungen übernehmen wir jederzeit.

★ 4,8 / 5 Google (85 Bewertungen) · Kanzlei seit 1988 · Vogteiplatz 3, Herrieden

§ 1 — Unsere Leistungen im Strafrecht

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren — ab der ersten Vorladung
  • Hauptverhandlung vor Amts- und Landgericht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG/KCanG)
  • Ordnungswidrigkeiten — Einspruch und Verteidigung
  • Pflichtverteidigung — Übernahme jederzeit
  • Akteneinsicht und Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft
  • Strafbefehl — Prüfung und Einspruch (2 Wochen Frist)
  • Nebenklage und Opfervertretung

§ 2 — So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kontakt aufnehmenRufen Sie an (09825 / 923 81 77) oder schreiben Sie uns — schildern Sie kurz Ihr Anliegen, Unterlagen können Sie einfach mitbringen.
  2. ErstberatungIm persönlichen Gespräch klären wir Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Kosten — transparent, bevor Sie sich binden. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und USt. begrenzt (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird; Rechtsschutzversicherung sowie Verfahrens- und Prozesskostenhilfe klären wir mit.
  3. Strategie & UmsetzungWir entwickeln die passende Strategie — außergerichtlich, wo es klug ist, vor Gericht, wo es nötig ist — und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

§ 3 — Häufige Fragen zum Strafrecht

Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten — muss ich hingehen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen oder auszusagen. Sagen Sie den Termin ab und beauftragen Sie eine Verteidigung: Wir nehmen Akteneinsicht und entscheiden dann gemeinsam, ob und was erklärt wird. Vorschnelle Aussagen sind der häufigste und folgenreichste Fehler.

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Ruhig bleiben, den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen, der Durchsuchung ausdrücklich widersprechen (ohne körperlichen Widerstand), nichts freiwillig herausgeben und keine Angaben zur Sache machen. Rufen Sie so früh wie möglich anwaltliche Hilfe an und notieren Sie im Anschluss den Ablauf.

Was macht ein Pflichtverteidiger — und wer bezahlt ihn?

In Fällen notwendiger Verteidigung (z. B. bei drohender höherer Strafe oder Untersuchungshaft) bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Sie können dabei selbst einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen. Die Vergütung zahlt zunächst die Staatskasse; bei Verurteilung können die Kosten auferlegt werden.

Ich habe einen Strafbefehl bekommen — lohnt sich ein Einspruch?

Das hängt von Beweislage und Rechtsfolgen ab — geprüft werden sollte er immer, denn die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil, inklusive möglicher Eintragung und Nebenfolgen wie Fahrverbot.

Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie es in Ihrer Situation aussieht, klären wir im persönlichen Gespräch.

§ 4 — Kontakt & Termin

Kanzlei & Sprechzeiten

Vogteiplatz 3, 91567 Herrieden
Mo, Di, Do, Fr 9 – 13 Uhr · Mi 9:30 – 13 Uhr · Mo, Di, Do 14 – 17 Uhr
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