Familienrecht · Fachanwältin

Was kostet eine Scheidung?

Rechnen Sie es aus — in einer halben Minute. Der Rechner nutzt die gesetzlichen Gebührentabellen (RVG und FamGKG, Stand der Gebührenreform Juni 2025) und läuft vollständig in Ihrem Browser: Es werden keine Daten an uns oder Dritte übertragen.

Live-Berechnung

Scheidungskosten-Rechner

Tippen Sie Ihre Werte ein — das Ergebnis erscheint sofort und rechnet bei jeder Änderung live mit. Alles bleibt in Ihrem Browser: keine Cookies, kein Tracking, keine Übertragung Ihrer Zahlen. Und Sie sehen jeden Rechenschritt.

Was sind Rentenanrechte?

Bei der Scheidung teilt das Gericht die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche fair zwischen beiden auf — das heißt Versorgungsausgleich. Jeder „Rentenbaustein" ist ein Anrecht: die gesetzliche Rente zählt je Ehegatte als eines; dazu kommen ggf. Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag, Versorgungswerk oder Beamtenversorgung — jeweils als weiteres Anrecht. Regelfall: 2 (beide nur gesetzlich versichert). Mit Betriebsrenten sind es schnell 3–4. Bei Ehen unter drei Jahren oder notariellem Ausschluss entfällt der Ausgleich: dann 0.


Was zählt zum Nettovermögen?

Alles, was beiden zusammen gehört, abzüglich aller Schulden: Bankguthaben und Sparverträge, Wertpapiere, ETF und Fonds, Immobilien (Verkehrswert minus Restdarlehen), Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen — und wertvolle Sachen wie Auto, Schmuck oder auch das Pferd. Normaler Hausrat zählt nicht mit. Kredite und sonstige Verbindlichkeiten werden abgezogen; die gerichtlichen Freibeträge zieht der Rechner anschließend selbst ab.

Art der Scheidung

Ihre Schätzung

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Gesamtkosten erscheinen hier, sobald Sie Werte eingeben

Gericht: — Anwalt: —

Verfahrenswert—
Gerichtskosten—
Anwaltsvergütung—

Unverbindliche Orientierung nach § 43, § 50 FamGKG und § 13 RVG — Rechtsstand seit 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025), Quellen und Methode unten. Bei geringem Einkommen: Verfahrenskostenhilfe möglich. Die Gerichtskosten tragen die Ehegatten je zur Hälfte.

Transparenz

Worauf dieser Rechner basiert

Entwickelt in unserer Kanzlei, gerechnet wird ausschließlich nach den gesetzlichen Gebührentabellen — denselben, mit denen Gerichte und Anwälte abrechnen. Rechtsstand: Gebührenreform 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109) · zuletzt fachlich geprüft: September 2026.

Rechtsgrundlagen im Detail

· § 43 FamGKG — Verfahrenswert: 3× Monatsnetto beider Ehegatten, mind. 3.000 €
· § 50 FamGKG — Versorgungsausgleich: 10 % je Anrecht, mind. 1.000 €
· § 28 FamGKG — Gerichtskosten: 2,0 Gebühren
· § 13 RVG — Anwaltsvergütung: 1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr (Nrn. 3100, 3104 VV), Auslagenpauschale, zzgl. USt.

Was der Rechner bewusst nicht schätzt

Streitige Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, Umgang) erhöhen den Verfahrenswert erheblich, sind aber zu einzelfallabhängig für seriöse Pauschalen. Kinderabzug (hier 250 €/Kind) und Vermögensfreibeträge (hier 15.000 € je Ehegatte + 7.500 € je Kind) handhaben die Gerichte regional unterschiedlich. Verbindlich wird der Wert erst durch gerichtliche Festsetzung.

Ihre Ansprechpartnerin

Vom ersten Überblick zur klaren Strategie

Rechtsanwältin Aurelia Pelka, Fachanwältin für Familienrecht in Herrieden

Rechtsanwältin Aurelia Pelka

Fachanwältin für Familienrecht — verliehen von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Seit 1988 begleitet sie Mandantinnen und Mandanten aus Herrieden, Ansbach und Umgebung durch Trennung und Scheidung: mit juristischer Präzision, Kostenklarheit ab dem ersten Gespräch und dem nötigen Feingefühl für eine der schwierigsten Lebensphasen.

Die Zahlen aus dem Rechner sind Ihr Startpunkt — was sie für Ihre Situation bedeuten, ob eine einvernehmliche Lösung erreichbar ist und wo sich Kosten sparen lassen, klären wir gemeinsam.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zu Scheidungskosten

Wie berechnen sich die Kosten einer Scheidung?

Aus dem Verfahrenswert: Er beträgt das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten (mindestens 3.000 €), zuzüglich 10 % je Rentenanrecht im Versorgungsausgleich. Daraus ergeben sich die Gerichtskosten (2,0 Gebühren nach FamGKG) und die Anwaltsvergütung (1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr nach RVG zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer).

Ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?

Deutlich: Grundsätzlich braucht im streitigen Verfahren jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt — ein Anwalt darf niemals beide vertreten (Interessenkollision), und jeder Streitpunkt erhöht den Verfahrenswert. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt dagegen ein Anwalt: Er stellt den Antrag, der andere Ehegatte stimmt lediglich zu; die Kosten werden intern häufig geteilt.

Wer zahlt die Kosten der Scheidung?

Die Gerichtskosten tragen die Ehegatten je zur Hälfte; die eigenen Anwaltskosten trägt grundsätzlich jeder selbst. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht — dann übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen Raten.

Sind die Werte aus dem Rechner verbindlich?

Nein — der Rechner liefert eine seriöse Orientierung nach den gesetzlichen Tabellen (Stand: Gebührenreform Juni 2025). Den Verfahrenswert setzt am Ende das Familiengericht fest; Besonderheiten des Einzelfalls (Vermögen, Folgesachen, Kinder) können ihn verändern. Was das für Ihre Situation bedeutet, klären wir gern im Gespräch.

Was sind Rentenanrechte im Versorgungsausgleich?

Jeder während der Ehe erworbene Rentenanspruch ist ein Anrecht, das bei der Scheidung zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird: die gesetzliche Rente je Ehegatte, dazu Betriebsrenten, Riester- oder Rürup-Verträge, Versorgungswerke oder Beamtenversorgung. Im Regelfall sind es zwei Anrechte; jedes Anrecht erhöht den Verfahrenswert um 10 % (mindestens 1.000 €). Bei Ehen unter drei Jahren findet der Ausgleich nur auf Antrag statt, per Ehevertrag kann er ausgeschlossen sein.

Was zählt bei den Scheidungskosten zum Nettovermögen?

Das gesamte Vermögen beider Ehegatten abzüglich aller Schulden: Bankguthaben, Wertpapiere, ETF und Fonds, Immobilien zum Verkehrswert abzüglich Restdarlehen, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen sowie wertvolle Gegenstände wie Fahrzeuge, Schmuck oder Tiere. Üblicher Hausrat bleibt außen vor. Viele Gerichte berücksichtigen davon 5 % oberhalb von Freibeträgen (verbreitet 15.000 € je Ehegatte plus 7.500 € je Kind).

Rechtsanwältin Aurelia Pelka ist Fachanwältin für Familienrecht und begleitet Sie von der ersten Orientierung bis zum rechtskräftigen Beschluss — mit klarer Kostenkommunikation ab dem ersten Gespräch.