Mietrecht — für Mieter und Vermieter
Kaum ein Rechtsgebiet betrifft den Alltag so direkt wie das Mietrecht. Wir vertreten Mieter wie Vermieter aus Herrieden, Ansbach und Umgebung — von der Vertragsgestaltung über Mietminderung und Nebenkostenstreit bis zur Eigenbedarfskündigung und Räumung. Aktuelle BGH-Rechtsprechung fließt dabei direkt in unsere Beratung ein.
★ 4,8 / 5 Google (85 Bewertungen) · Kanzlei seit 1988 · Vogteiplatz 3, Herrieden
§ 1 — Unsere Leistungen im Mietrecht
- Kündigung und Eigenbedarf — durchsetzen oder abwehren
- Räumungsklage und Räumungsschutz
- Mietminderung bei Mängeln — richtig vorgehen
- Nebenkostenabrechnung prüfen und beanstanden
- Mieterhöhung — Zulässigkeit und Widerspruch
- Kaution — Rückzahlung und Abrechnung
- Mietvertragsgestaltung für Vermieter
- Wohnungsübergabe — Protokoll, Schönheitsreparaturen
§ 2 — So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontakt aufnehmenRufen Sie an (09825 / 923 81 77) oder schreiben Sie uns — schildern Sie kurz Ihr Anliegen, Unterlagen können Sie einfach mitbringen.
- ErstberatungIm persönlichen Gespräch klären wir Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Kosten — transparent, bevor Sie sich binden. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und USt. begrenzt (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird; Rechtsschutzversicherung sowie Verfahrens- und Prozesskostenhilfe klären wir mit.
- Strategie & UmsetzungWir entwickeln die passende Strategie — außergerichtlich, wo es klug ist, vor Gericht, wo es nötig ist — und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
§ 3 — Häufige Fragen zum Mietrecht
Kann ich mich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren?
Ja, häufig. Eigenbedarf muss konkret begründet und ernsthaft sein; formale Fehler, vorgeschobener Bedarf oder Härtegründe (Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum) können die Kündigung zu Fall bringen. Widerspruch und Fristen müssen aber aktiv wahrgenommen werden — lassen Sie die Kündigung früh prüfen.
Wie mindere ich die Miete richtig?
Erst den Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen und Abhilfe verlangen — dann darf für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen gemindert werden. Wer ohne Anzeige oder zu hoch mindert, riskiert Zahlungsverzug und im schlimmsten Fall die Kündigung. Wir helfen bei Quote und Vorgehen.
Meine Nebenkostenabrechnung erscheint zu hoch — was kann ich tun?
Der Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen; danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Als Mieter haben Sie zwölf Monate Zeit für Einwendungen und ein Recht auf Belegeinsicht. Häufige Fehler: falscher Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Posten.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Nach dem Auszug darf der Vermieter die Kaution für eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist zurückbehalten — je nach Fall meist drei bis sechs Monate, bei offener Nebenkostenabrechnung teils länger für einen angemessenen Einbehalt. Pauschales Schweigen müssen Sie aber nicht hinnehmen.
Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie es in Ihrer Situation aussieht, klären wir im persönlichen Gespräch.
§ 4 — Kontakt & Termin
Telefon · E-Mail
Tel. 09825 / 923 81 77
info@advo-pelka.de
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