Regional verwurzelt · Landkreis Ansbach

Landwirtschaftsrecht — für fränkische Betriebe

Hofübergabe, Pacht und Altenteil sind mehr als Verträge — sie entscheiden über die Zukunft von Familienbetrieben über Generationen. Wir beraten landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Ansbach mit juristischer Sorgfalt und echtem Verständnis für die Praxis: von der Gestaltung der Übergabe über Leibgeding bis zum Landpachtrecht.

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§ 1 — Unsere Leistungen im Landwirtschaftsrecht

  • Hofübergabe — Übergabeverträge rechtssicher gestalten
  • Leibgeding / Altenteil — Wohnrecht, Versorgung, Pflege
  • Landpachtverträge — Gestaltung, Anpassung, Beendigung
  • Betriebsnachfolge — Zusammenspiel mit Erb- und Familienrecht
  • Grundstücksrecht — Wege-, Nachbar- und Grenzfragen
  • Auseinandersetzung unter weichenden Erben
  • Vertragsprüfung vor Unterschrift — Maschinen, Flächen, Lieferungen
  • Streitvermeidung — Regelungen, die Familien tragen können

§ 2 — So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kontakt aufnehmenRufen Sie an (09825 / 923 81 77) oder schreiben Sie uns — schildern Sie kurz Ihr Anliegen, Unterlagen können Sie einfach mitbringen.
  2. ErstberatungIm persönlichen Gespräch klären wir Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Kosten — transparent, bevor Sie sich binden. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und USt. begrenzt (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird; Rechtsschutzversicherung sowie Verfahrens- und Prozesskostenhilfe klären wir mit.
  3. Strategie & UmsetzungWir entwickeln die passende Strategie — außergerichtlich, wo es klug ist, vor Gericht, wo es nötig ist — und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

§ 3 — Häufige Fragen zum Landwirtschaftsrecht

Was sollte ein Hofübergabevertrag regeln?

Neben der eigentlichen Übertragung vor allem: Absicherung der Übergeber (Leibgeding mit Wohnrecht, Kost, Pflege, Taschengeld), Abfindung der weichenden Geschwister, Rückforderungsrechte für Krisenfälle und die Abstimmung mit Testament und Pflichtteilsrecht. Eine Übergabe ohne diese Bausteine ist die häufigste Quelle späterer Familienstreitigkeiten.

Was ist ein Leibgeding?

Das Leibgeding (Altenteil) sichert die abgebende Generation nach der Hofübergabe ab — typischerweise mit lebenslangem Wohnrecht, Verpflegung, Pflegeleistungen und Geldrente, abgesichert im Grundbuch. Die Ausgestaltung sollte konkret und alltagstauglich sein, damit sie im Ernstfall durchsetzbar ist.

Muss ein Landpachtvertrag schriftlich sein?

Landpachtverträge, die für längere Zeit als zwei Jahre geschlossen werden, bedürfen der Schriftform — sonst gelten sie auf unbestimmte Zeit. Unabhängig davon gilt: Nur ein schriftlicher Vertrag mit klaren Regeln zu Pachtzins, Laufzeit, Bewirtschaftung und Rückgabe verhindert spätere Streitigkeiten.

Wann sollte die Nachfolge geplant werden?

Deutlich früher, als die meisten denken — idealerweise Jahre vor der geplanten Übergabe. Dann bleiben Gestaltungsspielräume bei Absicherung, Abfindungen und Steuerfragen, und die Familie kann Lösungen in Ruhe besprechen statt unter Druck. Wir begleiten diesen Prozess diskret und strukturiert.

Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie es in Ihrer Situation aussieht, klären wir im persönlichen Gespräch.

§ 4 — Kontakt & Termin

Kanzlei & Sprechzeiten

Vogteiplatz 3, 91567 Herrieden
Mo, Di, Do, Fr 9 – 13 Uhr · Mi 9:30 – 13 Uhr · Mo, Di, Do 14 – 17 Uhr
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