Was kostet ein Anwalt?
Die vielleicht häufigste Frage vor dem ersten Termin — und sie verdient eine klare Antwort. Anwaltsvergütung ist in Deutschland gesetzlich geregelt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG) und damit besser kalkulierbar, als viele denken. Hier erklären wir die Grundsätze — und versprechen: Über Kosten sprechen wir immer, bevor sie entstehen.
Die Erstberatung: klar gedeckelt
höchstens rund 250 € inkl. USt.
So viel darf die erste Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich maximal kosten — häufig ist es weniger, und den konkreten Betrag nennen wir Ihnen vor dem Termin. Geht das Mandat weiter, wird die Erstberatung angerechnet: Das Gespräch kostet dann im Ergebnis nichts extra.
Was trifft auf Sie zu?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung
Dann zahlt in vielen Fällen Ihre Versicherung. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie — kostenfrei und bevor Kosten entstehen. Bringen Sie nur Ihre Versicherungsnummer mit.
Mein Einkommen ist gering
Niemand muss aus Geldgründen auf sein Recht verzichten: Beratungshilfe für die Beratung (Schein vom Amtsgericht), Verfahrenskostenhilfe vor Gericht. Wir sagen ehrlich, ob Sie Anspruch haben, und helfen beim Antrag.
Ich hatte einen unverschuldeten Unfall
Dann trägt die gegnerische Haftpflicht auch Ihre Anwaltskosten — die Beauftragung kostet Sie in aller Regel nichts. Warten Sie mit der Unterschrift unter Versicherungsangebote, bis wir draufgeschaut haben.
Ich denke über eine Scheidung nach
Rechnen Sie es aus: Unser Scheidungskosten-Rechner schätzt Gerichts- und Anwaltskosten nach den amtlichen Tabellen — kostenlos, anonym, in 30 Sekunden.
So entsteht das Honorar — in drei Schritten
- Erstberatung — gedeckelt (s. o.), wird bei Mandatserteilung angerechnet.
- Gesetzliche Gebühren nach RVG — richten sich nach dem Gegenstandswert, sind für alle Anwälte gleich und vorab bestimmbar. Beispiel: Bei 10.000 € Gegenstandswert beträgt die 1,3-Gebühr 847,60 € zzgl. Auslagen und USt.
- Transparenz vor Mandat — wir rechnen Ihnen die zu erwartenden Kosten auf Wunsch konkret vor; in geeigneten Fällen vereinbaren wir eine klare Vergütungsvereinbarung.
Wie funktioniert das RVG genau?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz knüpft die Gebühren an den Gegenstandswert — also das, worum es wirtschaftlich geht — und an gesetzliche Gebührensätze (z. B. 1,3 Geschäftsgebühr außergerichtlich, 1,3 Verfahrens- plus 1,2 Terminsgebühr im Prozess). Seit der Gebührenreform zum 1. Juni 2025 gelten die aktuellen Tabellenwerte. Der Vorteil: Anwaltskosten sind keine Blackbox, sondern nachrechenbar — bei uns auf Wunsch vor Mandatsbeginn.
Unser Versprechen: Über Kosten sprechen wir immer, bevor sie entstehen. Keine Überraschungen, keine versteckten Positionen — Kostenklarheit ist Teil unserer Beratung.
Kosten kompakt beantwortet
Was kostet eine Erstberatung bei Ihnen?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt — sie kostet höchstens rund 250 € inklusive Umsatzsteuer, häufig weniger. Den konkreten Betrag nennen wir Ihnen vor dem Termin. Geht das Mandat im Anschluss weiter, wird die Erstberatung auf die weitere Vergütung angerechnet.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja — je nach Vertrag und Rechtsgebiet. Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie, kostenfrei und vor Beginn der kostenpflichtigen Tätigkeit. Bringen Sie dazu einfach Ihre Versicherungsnummer mit.
Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Niemand muss aus Kostengründen auf sein Recht verzichten: Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe (Berechtigungsschein beim Amtsgericht), für Gerichtsverfahren Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Wir sagen Ihnen offen, ob Sie voraussichtlich Anspruch haben, und helfen bei den Anträgen.
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, gehören die Kosten Ihres Anwalts zum ersatzfähigen Schaden — die Beauftragung kostet Sie dann in aller Regel nichts.