Regional verwurzelt · Franken

Jagd- und Tierrecht

Vom Jagdpachtvertrag über den Wildschaden bis zum Streit um das gekaufte Pferd: Im ländlichen Franken gehören Jagd und Tiere zum Alltag — und werfen eigene Rechtsfragen auf, die kaum eine Kanzlei fundiert abdeckt. Wir beraten Jäger, Landwirte, Züchter und Tierhalter in der gesamten Region.

★ 4,8 / 5 Google (85 Bewertungen) · Kanzlei seit 1988 · Vogteiplatz 3, Herrieden

§ 1 — Unsere Leistungen im Jagd- und Tierrecht

  • Jagdpachtverträge — Gestaltung, Prüfung, Beendigung
  • Wildschaden — Ansprüche durchsetzen und abwehren
  • Jagdschein und jagdrechtliche Erlaubnisse
  • Waffenrecht — Aufbewahrung, Kontrollen, Zuverlässigkeit
  • Tierkauf — Gewährleistung bei Pferd, Hund und Katze
  • Tierhalterhaftung — Ansprüche und Abwehr (§ 833 BGB)
  • Weide-, Nachbar- und Haltungsfragen rund ums Tier
  • Bußgeld- und Strafverfahren mit Jagd- oder Waffenbezug

§ 2 — So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kontakt aufnehmenRufen Sie an (09825 / 923 81 77) oder schreiben Sie uns — schildern Sie kurz Ihr Anliegen, Unterlagen können Sie einfach mitbringen.
  2. ErstberatungIm persönlichen Gespräch klären wir Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Kosten — transparent, bevor Sie sich binden. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und USt. begrenzt (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird; Rechtsschutzversicherung sowie Verfahrens- und Prozesskostenhilfe klären wir mit.
  3. Strategie & UmsetzungWir entwickeln die passende Strategie — außergerichtlich, wo es klug ist, vor Gericht, wo es nötig ist — und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

§ 3 — Häufige Fragen zum Jagd- und Tierrecht

Wer ersetzt einen Wildschaden auf meinem Feld?

Wildschäden — etwa durch Schwarzwild — sind grundsätzlich zu ersetzen; wer am Ende zahlt, hängt von der Regelung im Jagdpachtvertrag ab (häufig der Jagdpächter, sonst die Jagdgenossenschaft). Wichtig sind die sehr kurzen Meldefristen bei der Gemeinde: Warten kostet hier bares Geld. Wir prüfen Vertrag, Fristen und Schadenshöhe.

Muss ich bei einer Waffenkontrolle die Tür öffnen?

Als Waffenbesitzer trifft Sie eine gesetzliche Mitwirkungspflicht (§ 36 WaffG): Sie müssen den Behörden Zutritt zu den Räumen gewähren, in denen Waffen und Munition aufbewahrt werden. Eine grundlose Verweigerung kann Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründen — mit Folgen bis zum Widerruf der Erlaubnisse. Bei Konflikten rund um eine Kontrolle beraten wir kurzfristig.

Das gekaufte Pferd ist krank — welche Rechte habe ich?

Auch beim Tierkauf gilt Gewährleistungsrecht: Liegt bei Übergabe ein Mangel vor, kommen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Beim Kauf vom Unternehmer (z. B. Züchter) wird innerhalb des ersten Jahres vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Entscheidend sind schnelle tierärztliche Dokumentation und die Vertragsgestaltung.

Hafte ich, wenn mein Hund jemanden verletzt?

Ja — als Tierhalter haften Sie nach § 833 BGB grundsätzlich verschuldensunabhängig, also auch ohne eigenes Fehlverhalten. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen. Wir vertreten Geschädigte wie Halter — von der Regulierung bis zur Abwehr überzogener Forderungen.

Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie es in Ihrer Situation aussieht, klären wir im persönlichen Gespräch.

§ 4 — Kontakt & Termin

Kanzlei & Sprechzeiten

Vogteiplatz 3, 91567 Herrieden
Mo, Di, Do, Fr 9 – 13 Uhr · Mi 9:30 – 13 Uhr · Mo, Di, Do 14 – 17 Uhr
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