Erbrecht — Vorsorge gestalten, Ansprüche sichern
Ein klares Testament erspart Familien Streit — und wer erbt oder enterbt wurde, sollte seine Rechte kennen, bevor Fristen ablaufen. Wir gestalten testamentarische Lösungen, setzen Pflichtteilsansprüche durch, begleiten Erbengemeinschaften und übernehmen Testamentsvollstreckungen — mit Blick auch auf Immobilien und landwirtschaftliche Betriebe in der Region.
★ 4,8 / 5 Google (85 Bewertungen) · Kanzlei seit 1988 · Vogteiplatz 3, Herrieden
§ 1 — Unsere Leistungen im Erbrecht
- Testament und Erbvertrag — rechtssicher gestalten
- Pflichtteil — durchsetzen oder abwehren
- Erbengemeinschaft — Auseinandersetzung und Vermittlung
- Erbausschlagung — Beratung innerhalb der 6-Wochen-Frist
- Erbschein — Beantragung und Verfahren
- Testamentsvollstreckung — Übernahme und Kontrolle
- Vermächtnisse und Auflagen gestalten und durchsetzen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
§ 2 — So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontakt aufnehmenRufen Sie an (09825 / 923 81 77) oder schreiben Sie uns — schildern Sie kurz Ihr Anliegen, Unterlagen können Sie einfach mitbringen.
- ErstberatungIm persönlichen Gespräch klären wir Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Kosten — transparent, bevor Sie sich binden. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und USt. begrenzt (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird; Rechtsschutzversicherung sowie Verfahrens- und Prozesskostenhilfe klären wir mit.
- Strategie & UmsetzungWir entwickeln die passende Strategie — außergerichtlich, wo es klug ist, vor Gericht, wo es nötig ist — und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
§ 3 — Häufige Fragen zum Erbrecht
Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung — bei Auslandsbezug sechs Monate. Wer die Frist verstreichen lässt, nimmt das Erbe an, auch überschuldetes. Bei unklarer Nachlasslage sollte deshalb sofort geprüft werden.
Wer bekommt den Pflichtteil — und wie viel?
Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Kinder und Ehegatten (und ohne Kinder auch Eltern), wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben — inklusive Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand.
Ist ein handschriftliches Testament gültig?
Ja — wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, idealerweise mit Ort und Datum. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Bei komplexeren Vermögen oder Patchwork-Konstellationen empfiehlt sich eine rechtliche Gestaltungsberatung.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nicht immer. Mit einem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll kommen Erben oft auch bei Banken und beim Grundbuchamt ohne Erbschein aus. Bei privatschriftlichen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge verlangen viele Stellen dagegen einen Erbschein — wir prüfen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie es in Ihrer Situation aussieht, klären wir im persönlichen Gespräch.
§ 4 — Kontakt & Termin
Telefon · E-Mail
Tel. 09825 / 923 81 77
info@advo-pelka.de
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