Arbeitsrecht in Herrieden
Nach einer Kündigung zählt jeder Tag: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Herrieden, Ansbach und Umgebung vor dem Arbeitsgericht — Rechtsanwältin Pelka und Rechtsanwalt Fitzthum mit den nach § 4 FAO erforderlichen theoretischen Kenntnissen im Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Fitzthum zusätzlich als Spezialist im kirchlichen Arbeitsrecht.
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§ 1 — Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklage — Frist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung
- Abfindung verhandeln und durchsetzen
- Abmahnung prüfen und abwehren
- Aufhebungsvertrag prüfen — vor der Unterschrift
- Arbeitszeugnis — Anspruch, Formulierungen, Korrektur
- Lohn- und Gehaltsforderungen durchsetzen
- Kirchliches Arbeitsrecht — Caritas, Diakonie, kirchliche Träger
- Arbeitgeberberatung — Verträge, Kündigungen, Verfahren
§ 2 — So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontakt aufnehmenRufen Sie an (09825 / 923 81 77) oder schreiben Sie uns — schildern Sie kurz Ihr Anliegen, Unterlagen können Sie einfach mitbringen.
- ErstberatungIm persönlichen Gespräch klären wir Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Kosten — transparent, bevor Sie sich binden. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Auslagen und USt. begrenzt (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird; Rechtsschutzversicherung sowie Verfahrens- und Prozesskostenhilfe klären wir mit.
- Strategie & UmsetzungWir entwickeln die passende Strategie — außergerichtlich, wo es klug ist, vor Gericht, wo es nötig ist — und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
§ 3 — Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Ich habe eine Kündigung erhalten — was muss ich sofort tun?
Ruhe bewahren, nichts unterschreiben und die Drei-Wochen-Frist notieren: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung fast immer als wirksam. Melden Sie sich außerdem frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht — Abfindungen sind meist das Ergebnis von Verhandlungen im Kündigungsschutzverfahren. Als grobe Orientierung dient häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; je nach Prozessrisiko des Arbeitgebers ist deutlich mehr möglich.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht sofort und nicht unter Druck. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und verzichtet oft auf Rechte, die im Kündigungsschutzverfahren Geld wert wären. Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift prüfen — das ist meist ein überschaubarer Termin.
Wer trägt die Anwaltskosten im Arbeitsrecht?
Besonderheit des Arbeitsrechts: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst — unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrecht übernimmt die Kosten in der Regel; die Deckungsanfrage klären wir mit Ihnen.
Was ist beim kirchlichen Arbeitsrecht anders?
Kirchliche Arbeitgeber wie Caritas oder Diakonie haben eigene Regelwerke (z. B. AVR) und Mitarbeitervertretungen statt Betriebsräten. Rechtsanwalt Fitzthum ist auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert, lehrt dazu und begleitet die Fachzeitschrift „ZMV — Die Mitarbeitervertretung“ als juristischer Lektor.
Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie es in Ihrer Situation aussieht, klären wir im persönlichen Gespräch.
§ 4 — Kontakt & Termin
Telefon · E-Mail
Tel. 09825 / 923 81 77
info@advo-pelka.de
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Kanzlei & Sprechzeiten
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